Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich.
In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Meine Vergütung berechne ich daher bei Vertretungen vor deutschen Gerichten grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Gegebenenfalls können die Kosten durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung (abzüglich des vereinbarten Eigenanteils) in voller Höhe erstattet werden.
Für die außergerichtliche anwaltliche Beratung und/oder Dienstleistung biete ich meine Leistungen im Rahmen einer Honorarvereinbarung für einen Stundensatz zzgl. der gesetzlichen MwSt.
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Die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt. Zudem lohnt es sich in der Regel, für einen Anwalt Geld auszugeben. Aussichtslose Prozesse lassen sich vermeiden. Gewinnt man einen Prozess mit anwaltlicher Hilfe, so wird die gegnerische Partei in der Regel zur gesamten Kostenerstattung verpflichtet; und wer rechtsschutzversichert ist, dessen Kosten werden ohnehin von der Versicherung übernommen.
Die Gestaltung von Verträgen und die generelle Beratung spart Kosten und Ärger, wenn man sich nicht mehr verträgt und gibt zudem Sicherheit eines ausgewogenen und rechtlich abgesicherten Ergebnisses.
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