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Aktuelles

OVG Lüneburg

Urteil v. 28. Januar 2025

Az.: 10 KN 66/22

Ausweisung der „roten Gebiete“ in Niedersachsen ist unwirksam


 Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 28. Januar 2025 die §§ 1 Nr. 1 Buchst. a) und 2 i. V. m. Anlagen 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat vom 3. Mai 2021 (NDüngGewNPVO) in der durch die Verordnung vom 27. Oktober 2023 geänderten Fassung für unwirksam erklärt, soweit damit nitratbelastete Gebiete (Gebietskulisse Grundwasser) ausgewiesen werden (Az.: 10 KN 66/22)

Die „roten Gebiete“ seien  fehlerhaft ermittelt worden.

Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Mehr Informationen können  hier abgerufen werden.

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ab 1. Januar 2024

Das MoPeG beinhaltet im Wesentlichen drei Kernelemente: 

  1. die Einführung eines Gesellschaftsregisters für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
  2. die komplette Neufassung und Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die GbR
  3. die Öffnung der Personenhandelsgesellschaften, besonders der GmbH & Co. KG, für freie Berufe.

Angesichts der neuen gesetzlichen Regelungen sollten betroffene Unternehmen alle bestehenden Gesellschafts-verträge auf Anpassungsbedarf prüfen und entsprechend ändern lassen !


Verbot der Ferkelkastration ohne Betäubung ab 01.01.2021

Ab 01. Januar 2021 gilt das betäubungslose Verbot der Kastration von Ferkeln.  Als derzeitige Alternativen stehen die Kastration unter Vollnarkose mittels Isofluran und Schmerzmittelgabe sowie die Ebermast und die Impfung gegen Ebergeruch mit Improvac (Immunokastration) zur Verfügung.


Neuregelung ab 2022 für Pauschalierung

Ab dem 01.01.2022 dürfen landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 600.000 € Jahresumsatz nicht mehr pauschalieren und rutschen in die Regelbesteuerung. Damit müssen diese Betriebe nicht nur die eingenommene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeben, sondern auch eine jährliche Umsatzsteuererklärung erstellen.


OLG Celle Urteil vom 21.1.2020

Kein vorzeitiges Kündigungsrecht für den Pächter eines Schweinemaststalls bei Veränderung der Rahmenbedingungen für die Tierhaltung.


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